Über uns

Donnerstag, 19. Januar 2017

                   


Änderungen in 2017 bei Steuern und Finanzen



- Kindergeld/Kinderzuschlag


Das Kindergeld wird ab Januar 2017 um 2 Euro erhöht.
Für das erst- und zweitgeborene Kind liegt das Kindergeld bei 192 Euro, für das dritte und vierte  Kind bei 198 Euro, für jedes weitere 223 Euro.

Der Kinderzuschlag (für Geringverdiener) steigt ab 01.01.17 von 160 Euro auf 170 Euro.


- Freibeträge

Ab 01.01.2017 steigt der Kinderfreibetrag um 108 Euro auf 7.356 Euro.

Der Grundfreibetrag für alle Steuerzahler wird erhöht. Für Alleinstehende beträgt dieser in 2017 8.820 Euro, für Ehepaare 17.640 Euro.


- Steuererklärung

Veranlagungspflichtige Bürger haben künftig 2 Monate länger Zeit für die Abgabe der Steuererklärung.  Bisher lief die Frist Ende Mai aus, künftig ist die Abgabe bis zum 31.07. möglich .
Die Belege für die Steuererklärung (z.B. Spendenquittungen) müssen nicht mehr mit eingereicht werden. Es reicht, wenn diese zuhause aufbewahrt werden und bei Aufforderung durch das Finanzamt zur Verfügung gestellt werden können.

Eine verspätete Abgabe der Steuerklärung wird teuer. Diese kostet mindestens 25 Euro, oder es wird eine Verspätungsgebühr von 0,25 % der festgesetzten Steuer berechnet (höchstens 25.000 Euro).

Keine Steuererklärung abgeben müssen Alleinstehende mit einem Einkommen unter 11.200 Euro bzw. Ehepaare mit weniger als 21.250 Euro.


- Vorsorgebeiträge für die Altersversorgung in der Steuererklärung:

Im Jahr 2016 konnten Vorsorgebeiträge für die private Altersvorsorge bei Alleinstehenden bis zu einer Höhe von € 22.767 steuerlich geltend gemacht werden - 82 % davon (bis zu 18.669 Euro) wirkten sich steuermindernd als Sonderausgaben aus. Bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnerschaften konnten bis zu 45.534 Euro abgesetzt werden ( 82 % = bis zu 37.338 Euro als Sonderausgaben)

In 2017 erhöhen sich die Sätze von 82 % auf 84 %.


- Umzugskosten

Die Pauschale für Umzugskosten für berufsbedingte Wohnortwechsel steigt ab 01.02.2017 auf
764 Euro für Alleinstehende und 1.528 Euro für Ehepaare. Für jedes Kind können 337 Euro angesetzt werden.